Vorsorge gegen schwere Krankheit - Jetzt vorausdenken und im Fall schwerer-Krankheit bestens versorgt sein

Nehmen wir mal an, es passiert.

Zum Beispiel ein Herzinfarkt.

Nach der Behandlung im Krankenhaus folgt die Erholung in der Reha-Klinik. Danach ist eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit denkbar. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass es bald nach Beendigung der Rehabilitation wieder an der Zeit ist, die Arbeit aufzunehmen und eine Entscheidung fürs „Leben“ zu treffen.


Ihr Arzt rät Ihnen:

"Treten Sie kürzer und ändern Sie ihr Leben!"

Sie aber müssen:
 

  • Miete zahlen
  • die Ausbildung der Kinder finanzieren
  • Hypotheken abzahlen
  • einen Geschäftsführer anstellen
  • die Leasingrate oder Kredit für`s Auto zahlen
  • die Familie ernähren

Die Leistung im Versicherungsfall:

Ab dem 28. Tag nach Diagnose haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme.

Damit können Sie:

  • Einkunftseinbußen ausgleichen
  • ihre Kredite tilgen
  • Umbaumaßnahmen durchführen
  • Wohnungswechsel finanzieren
  • sich eine Haushaltshilfe leisten
  • Kostspielige Operationen bezahlen
  • Einholungsurlaub machen
  • einen Traum erfüllen
  • etc.

Was ist Ihnen diese Absicherung wert?

Welche schweren Krankheiten* sind versichert? (Kurzübersicht)

Volkskrankheiten Alterskrankheiten
Krebs
Schlaganfall
Herzinfarkt
Operation der Herzklappen
Bypass-Operation
 Demenz
Alzheimer
Parkinson
Erkrankungen des Gehirns
Gutartiger Hirntumor
Hirngewebeentzündung
Hirnhautentzündung
Multiple Systematrophie
Creutzfeld-Jakob-Krankheit
Zerebrales Krampfanfallsleiden
Lupus erythematodes
Chronische Hirndruckerhöhung
Weitere Erkrankungen
Koma
Schwere Verbrennung
Schwere Kopfverletzung
Nierenversagen
Lähmung
Multiple Skerlose
Verlust von Gliedmaßen
Erkrankung des Herzmuskels
Transplantation von wichtigen Organen
Kinderlähmung
HIV durch Blutübertragung
HIV durch Berufsausbildung
Blindheit
Gehörlosigkeit
Sprachverlust
Tödliche Krankheit
Schwere Motoneuron-erkrankung
* Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt:
Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
die wir Ihnen dann auf Wunsch gerne zusenden

Zur detaillierten Übersicht der versicherbaren Krankheiten

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